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Amtsgericht Soest, 13 C 202/11

Datum:
14.09.2011
Gericht:
Amtsgericht Soest
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 202/11
ECLI:
ECLI:DE:AGSO1:2011:0914.13C202.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2011 abzüglich vorgerichtlich gezahlter 900,00 Euro zu zahlen sowie die Klägerin von ihr entstandenen vorprozessualen Rechtsanwaltskosten der ……….. in Höhe von weiteren 117,57 Euro freizustellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 1.100,00 Euro festgesetzt.

 
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