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Amtsgericht Soest, 16 F 151/08

Datum:
19.07.2010
Gericht:
Amtsgericht Soest
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 F 151/08
ECLI:
ECLI:DE:AGSO1:2010:0719.16F151.08.00
 
Tenor:

Im Wege einstweiliger Anordnung wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend das Kind M N, geb. 00.00.1998, der bislang sorgeberechtigten Mutter entzogen und auf den Vormund übertragen. Zum Vormund wird bestimmt die Diakonie Ruhr-Hellweg, Soest.

Gerichtskosten werden für diese einstweilige Anordnung nicht erhoben. Notwendige außergerichtliche Auslagen werden den Beteiligten nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für dieses einstweilige Anordnungsverfahren wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.

 
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