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Amtsgericht Meschede, 4 XIV (B) 2/16

Datum:
14.01.2016
Gericht:
Amtsgericht Meschede
Spruchkörper:
Abteilung für Abschiebehaftsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 XIV (B) 2/16
ECLI:
ECLI:DE:AGMES:2016:0114.4XIV.B2.16.00
 
Tenor:

Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet.

Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).

Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 10.03.2016 vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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