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Amtsgericht Menden, 3 C 305/12

Datum:
15.05.2013
Gericht:
Amtsgericht Menden
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 305/12
ECLI:
ECLI:DE:AGMK2:2013:0515.3C305.12.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Arnsberg, 5 S 58/13
Schlagworte:
Verkehrsunfall, Stundensatz, mühelos zugänglich, Verweisung auf freie Werkstatt
Normen:
BGB § 249
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung (der Gerichtskosten) abzuwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des insgesamt zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.475,43 € bis zum 18.12.2012 und auf 473,46 € für die Zeit danach.

 
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