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Amtsgericht Menden, 4 C 507/10

Datum:
15.06.2011
Gericht:
Amtsgericht Menden
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 507/10
ECLI:
ECLI:DE:AGMK2:2011:0615.4C507.10.00
 
Schlagworte:
Ordnungsgemäße Ladung und Beteiligung am Vorverfahren
Normen:
§§ 34 ff. LandesjagdG NW
Leitsätze:

Die Klage auf Ersatz von Wildschäden ist als unzulässig abzuweisen, wenn das nach §§ 34 ff. LJG NW durchzuführende Vorverfahren aufgrund nicht rechtzeitiger Ladung und dadurch unterbliebener Beteiligung des ersatzpflichtigen Jagdpächters an einem wesentlichen Mangel leidet.

 
Tenor:

hat das Amtsgericht Menden (Sauerland)

auf die mündliche Verhandlung vom 15.06.2011

durch den Richter am Amtsgericht

für Recht er¬kannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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