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Amtsgericht Menden, 4 C 229/03

Datum:
10.03.2004
Gericht:
Amtsgericht Menden
Spruchkörper:
Abteilung 4
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 229/03
ECLI:
ECLI:DE:AGMK2:2004:0310.4C229.03.00
 
Schlagworte:
250,- EUR Schmerzensgeld bei vorsätzlichem Schlag mit Mini-Glasflasche gegen Hinterkopf.
Normen:
§§ 823, 828 III, 253 II BGB
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2004 zu zahlen.

Hinsichtlich der Zinsmehrforderung wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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