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Amtsgericht Menden, 4 C 248/02

Datum:
04.12.2002
Gericht:
Amtsgericht Menden
Spruchkörper:
Abteilung 4
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 248/02
ECLI:
ECLI:DE:AGMK2:2002:1204.4C248.02.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 544,99 EUR

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz seit dem 20.08.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 81 %,

die Beklagte 19 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegen-

seite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-

streckenden Betrages leistet.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite

zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu voll-

streckenden Betrages leistet.

 
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