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Amtsgericht Arnsberg, 3 C 467/14

Datum:
28.09.2016
Gericht:
Amtsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 467/14
ECLI:
ECLI:DE:AGAR:2016:0928.3C467.14.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 2.) wird verurteilt, an den Kläger 1.372,04 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.06.2014 zu zahlen. Die Beklagte zu 2.) wird weiterhin verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 201,71 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 1.829,38 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3.11.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70% und die Beklagte zu 2.) zu 30% mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.), die der Kläger trägt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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