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Amtsgericht Arnsberg, 17 Ls 53/14

Datum:
11.09.2014
Gericht:
Amtsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
Jugenschöffengericht als Jugendschutzgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 Ls 53/14
ECLI:
ECLI:DE:AGAR:2014:0911.17LS53.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei

Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen

Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

 Angewandte Vorschriften: §§ 176, 53 StGB

 
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