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Amtsgericht Arnsberg, 12 C 64/12

Datum:
18.07.2012
Gericht:
Amtsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 64/12
ECLI:
ECLI:DE:AGAR:2012:0718.12C64.12.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Arnsbergauf die mündliche Verhandlung vom 04.07.2012durch den Richter am Amtsgerichtfür Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 2.580,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2011 sowie 318,68 € vorgerichtliche Mahn- und Anwaltskosten zu zahlen.

Im Umfang der darüber hinausgehenden Nebenforderungen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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