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Amtsgericht Arnsberg, 3 C 339/09

Datum:
20.01.2010
Gericht:
Amtsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 339/09
ECLI:
ECLI:DE:AGAR:2010:0120.3C339.09.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Arnsberg

im schriftlichen Verfahren am 20.01.2010

durch

für Recht er¬kannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 487,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 1/4 der Klägerin und zu 3/4 der Beklagten auferlegt. Das gilt nicht für die durch das Gutachten des Sachverständigen G. vom 27.11.2009 verursachten Kosten, die der Beklagten auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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