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Amtsgericht Arnsberg, 12 C 7/03

Datum:
10.12.2003
Gericht:
Amtsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 7/03
ECLI:
ECLI:DE:AGAR:2003:1210.12C7.03.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.364,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.097,32 EUR seit dem 05.12.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

Der Antrag des Beklagten vom 09.10.2003 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

 
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