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Landgericht Aachen, 12 O 399/23

Datum:
12.04.2024
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 399/23
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2024:0412.12O399.23.00
 
Tenor:

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt an den Kläger 450,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 20.12.2023 zu zahlen. Der Beklagte wird weiter verurteilt, als vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten an die T. zur Schadennummer N01 einen Betrag vom 99,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.4.2023 zu zahlen.

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Kläger zu 96,7% und der Beklagte zu 2) zu 3,3%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger in vollem Umfang. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 93,4% und der Beklagte zu 2) zu 6,6%.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die jeweils gegen sich gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite Sicherheit in derselben Höhe von 110 % leistet.

 
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