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Landgericht Aachen, 10 O 53/23

Datum:
06.02.2024
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 53/23
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2024:0206.10O53.23.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, das bei ihr geführte Girokonto der Kläger mit der IBAN N01 wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang vom 28.07.2022 (23:37 Uhr) in Höhe von 25.000,- € und vom 29.07.2022 (00:06 Uhr) in Höhe von 24.000,- € befunden hätte.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, das bei ihr geführte Girokonto der Kläger mit der IBAN N02 auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs vom 29.07.2022 (12:35 Uhr) in Höhe von 4.850,- € befunden hätte.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 2.147,53 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.10.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

 
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