Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Aachen, 1 O 248/22

Datum:
29.06.2023
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 248/22
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2023:0629.1O248.22.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 7.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 26.01.2022 zu bezahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin weitere zukünftige Schäden, welche im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der von der Beklagten hergestellten und der Klägerin am 06.06.2017 eingesetzten Kupferspirale (Q. V., Lotnummer N01) stehen, zu ersetzen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 919,87 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank