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Landgericht Aachen, 1 O 186/21

Datum:
13.10.2023
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 186/21
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2023:1013.1O186.21.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.10.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von Verbindlichkeiten in Höhe von 60,00 € gegenüber der Chirurgischen Gemeinschaftspraxis Dr. X & Y und in Höhe von 20,74 € gegenüber der X- GmbH, sowie hinsichtlich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € gegenüber den Rechtsanwälten Krings und Krings, Kirchstr. 40, 52499 Baesweiler, freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwehren, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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