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Landgericht Aachen, 12 O 513/21

Datum:
20.02.2023
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 513/21
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2023:0220.12O513.21.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.270,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2021 zu zahlen.

Weiter wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 220,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 94 % und die Beklagte 6 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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