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Landgericht Aachen, 12 O 44/22

Datum:
10.01.2023
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 44/22
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2023:0110.12O44.22.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Köln, 11 U 19/23
Normen:
BGB §§ 631, 634, 636, 280
Leitsätze:

Pflichtverletzung eines Planer bei der Dachsanierung, Denkmalschutz

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 851.625,87 € als abrechenbaren Vorschuss zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2022 zu zahlen.

Der Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin weitere 53.125,94 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2022 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Kosten/Schäden zu erstatten, die über die Klageanträge zu 1. und 2. hinausgehen und die der Klägerin aufgrund der im Einzelnen dargestellten Mängel bei der Dachsanierung des H. in R. noch entstehen bzw. bereits entstanden sind, insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - Mangelfolgeschäden.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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