Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Aachen, 9 O 259/19

Datum:
28.01.2021
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
9 O 259/19
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2021:0128.9O259.19.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, über das Teil-Anerkenntnisurteil vom 22.10.2019 hinaus an die Klägerin 14.536,10 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 1.453,61 € ab dem 02.10., 02.11., 04.12.2018, 03.01., 02.02., 02.03., 02.04., 03.05., 04.06. und 02.07.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Versicherungsnummer ##### beginnend ab August 2019 bis längstens zum 31.12.2038 bis zum 1. Bankarbeitstag eines jeden Monats im Voraus eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von jeweils 1350 € zu zahlen. Die Beklagte wird zudem verurteilt, für den Zeitraum bis zum 07.01.2021 Zinsen jeweils ab dem auf den 1. Bankarbeitstag folgenden Tag in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, ab dem 01.08.2019 bis längstens zum 31.12.2038 Prämien aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Versicherungsnummer ##### an die Beklagte zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank