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Landgericht Aachen, 95 KLs 4/19

Datum:
17.09.2021
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
3. große Jugendkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
95 KLs 4/19
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2021:0917.95KLS4.19.00
 
Schlagworte:
Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss; Gebührenanspruch, Kostenerstattungsanspruch, Nebenklage, Nebenklagevertreter, Terminsvertreter, Untervollmacht
Leitsätze:
 
Tenor:

Die Erinnerung der Nebenklagevertreterin vom 29.01.2021 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Aachen vom 19.01.2021 in Verbindung mit dem Beschluss vom 03.05.2021 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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