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Landgericht Aachen, 8 O 350/20

Datum:
04.02.2021
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 350/20
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2021:0204.8O350.20.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klagepartei 42.100,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.08.2020 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des YY, FIN: XXX;

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des PKWs des Klägers, YY, FIN: XXX, in Annahmeverzug befinden.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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