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Landgericht Aachen, 8 O 316/20

Datum:
28.05.2021
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 316/20
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2021:0528.8O316.20.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei 25.411,15 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 5.5.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs YY mit der Fahrzeugidentnr. XXX,

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Fahrzeugs seit dem 5.5.2020 in Annahmeverzug befindet,

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.474,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.08.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13% und die Beklagte zu 87%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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