Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Aachen, 8 O 100/21

Datum:
20.08.2021
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 100/21
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2021:0820.8O100.21.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 163.310,44 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz aus EUR 10.834,43 seit dem 05.06.2020, aus weiteren EUR 18.561,44 seit dem 06.07.2020, aus weiteren EUR 3.349,36 seit dem 06.08.2020, aus weiteren EUR 18.561,44 seit dem 04.09.2020, aus weiteren EUR 18.561,44 seit dem 06.10.2020, aus weiteren EUR 18.567,49 seit dem 05.11.2020, aus weiteren EUR 18.567,49 seit dem 04.12.2020, aus weiteren EUR 18.567,49 seit dem 07.01.2021, aus weiteren EUR 18.567,49 seit dem 04.02.2021 und aus weiteren EUR 18.567,49 seit dem 04.03.2021 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der zwischen der Klägerin und der Beklagten geschlossene Pachtvertrag vom 22.08.2016 über das Ladenlokal Mitte (Los 2) im Straßenverkehrsamt X-Straße, D-Str., 52146 X-Straße, unverändert, ohne Recht der Beklagten zur Anpassung des vorbenannten Pachtvertrages, fortbesteht und das Pachtverhältnis unbeschadet bis zum 30.10.2021 andauert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von EUR 3.311,18 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank