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Landgericht Aachen, 3 S 2/21

Datum:
05.08.2021
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 S 2/21
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2021:0805.3S2.21.00
 
Schlagworte:
Schuldrechtliches Wegerecht, Bindungsgrenze, Kündigungsausschluss, Eintragungsgrundsatz
Normen:
BGB §§ 328, 334, 544, 598, 873
Leitsätze:

Bei einem zugunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründetenWegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarnnicht aufgehoben werden darf.

Die schuldrechtliche Begründung eines Wegerechts steht dem Eintragungsgrundsatz nicht entgegen.

 
Tenor:

./.

 
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