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Landgericht Aachen, 12 O 240/20

Datum:
16.03.2021
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 240/20
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2021:0316.12O240.20.00
 
Schlagworte:
Nichtraucherschutz bei Gefangenemtransport
Normen:
§§ 839 BGB; 253 BGB
 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger einen weiteren Schmerzensgeldbetrag von 30,00 € zu zahlen. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit im Übrigen durch Zahlung von 20,00 € erledigt hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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