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Landgericht Aachen, 9 O 99/16

Datum:
31.01.2020
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 O 99/16
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2020:0131.9O99.16.00
 
Tenor:

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 19.12.2019 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 die ersten beiden Sätze des Tenors ersetzt werden durch:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Kläger 108.965,50 US$ zuzüglich Zinsen in Höhe eines Aufschlags von 2 % auf den Zwölfmonats-EURIBOR, höchstens jedoch in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.06.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Anträge beider Parteien auf Berichtigung werden zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes sowie der Entscheidungsgründe nicht vorliegt.

 
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