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Landgericht Aachen, 7 O 219/16

Datum:
10.07.2020
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 219/16
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2020:0710.7O219.16.00
 
Tenor:

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 86.446,82 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.09.2020.

Von den Kosten des Rechtsstreits und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 1) 63 %, die Beklagte zu 2) 26 % und die Klägerin 11 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 2) zu 70 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt dieser selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages.

 
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