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Landgericht Aachen, 62 Qs 41/20

Datum:
08.07.2020
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
2. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
62 Qs 41/20
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2020:0708.62QS41.20.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Düren  vom 12.06.2020 aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt I. in P. als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

 
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