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Landgericht Aachen, 10 O 183/20

Datum:
25.08.2020
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 183/20
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2020:0825.10O183.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 97.974,15 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.05.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Kraftfahrzeugs Q 4.2 TDI Euro 5 mit der FIN WP1ZZZ92ZGLA65864 nebst Winterreifen, Schlüsseln und Fahrzeugpapieren.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Q 4.2 TDI Euro 5 mit der FIN WP1ZZZ92ZGLA65864 in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der N Q3, Breite T-Straße 147-151, 50667 Köln, in Höhe von 2.348,94 Euro freizustellen.                                                             

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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