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Landgericht Aachen, 3 T 265/18

Datum:
10.07.2019
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 T 265/18
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2019:0710.3T265.18.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die für die Betroffene eingerichtete Betreuung wird um den Aufgabenkreis „Überwachung der Bevollmächtigten, Geltendmachung von Rechten der Betreuten gegenüber ihrer Bevollmächtigten und gegebenenfalls Widerruf der erteilten Vollmacht, jeweils bezogen auf den Aufgabenkreis der Vermögenssorge“, erweitert.

Zur weiteren Betreuerin wird insoweit die Beteiligte zu 2) bestellt.

 
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