Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Aachen, 12 O 91/19

Datum:
22.08.2019
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 91/19
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2019:0822.12O91.19.00
 
Normen:
§ 826 BGB
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.573,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.05.2018 Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges VW Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)  WVWZZZ6RZCY542956 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 26.05.2018 mit der Rücknahme des in dem vorgenannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte zu verurteilen, die Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 808,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.05.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden mit Ausnahme der Kosten, die für die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind, gegeneinander aufgehoben. Die Kosten für die Anrufung des unzuständigen Gerichts trägt die Klägerin.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank