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Landgericht Aachen, 12 O 269/19

Datum:
12.12.2019
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 269/19
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2019:1212.12O269.19.00
 
Schlagworte:
Kontrolle einer Unterführung
Normen:
§ 839 BGB
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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Streitwert:
Antrag zu 1: 1.000,-- €, § 3 ZPO
Antrag zu 2:   381,-- €
Antrag zu 3:    --, § 4 ZPO
             
   1.381,-- €
 

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