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Landgericht Aachen, 11 O 111/19

Datum:
12.09.2019
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 111/19
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2019:0912.11O111.19.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.543,22 Euro nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 31.351,62 Euro seit dem 08.03.2019 sowie aus einem weiteren Betrag von 3.1919,60 Euro seit dem 09.03.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 1.239,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.04.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 21 Prozent und die Beklagte zu 79 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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