Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Aachen, 42 O 118/17

Datum:
23.02.2018
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
42 O 118/17
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2018:0223.42O118.17.00
 
Schlagworte:
Werbung mit einer als "Award" bezeichneten Auszeichnung
Normen:
UWG § 3, § 5 a
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben mit einem Testergebnis zu werben, ohne einen Hinweis darauf zu geben, wo der angesprochene Verbraucher Informationen zu den Kriterien, die zu dem Testergebnis geführt haben, finden kann, oder dem Verbraucher diese Kriterien in der Werbung mitzuteilen:

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank