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Landgericht Aachen, 12 O 430/17

Datum:
24.05.2018
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 430/17
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2018:0524.12O430.17.00
 
Schlagworte:
Winterwartung an Bushaltestellen
Normen:
§ 839 BGB;; § 9a Str. WG NRW
 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 1.062,56 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit dem 29.1.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen Klägerin und das beklagte Land zu je ½.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der Gegenseite jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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