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Landgericht Aachen, 11 O 314/14

Datum:
10.01.2018
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 314/14
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2018:0110.11O314.14.00
 
Tenor:

Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 450.000 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 10.921,23 Euro, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.09.2013 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle vergangenen und zukünftigen materiellen und sämtliche zukünftigen nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus der Verzögerung seiner Geburt am 26.05.2013 entstanden sind oder noch entstehen werden, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. noch übergehen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen dieser zu 59 % und die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner zu 41 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 3) tragen der Kläger zu 19 Prozent und die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner zu 81 Prozent. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 4) trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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