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Landgericht Aachen, 52 Ks 13/17

Datum:
24.11.2017
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Schwurgerichtskammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 Ks 13/17
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2017:1124.52KS13.17.00
 
Tenor:

Die Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Die Nebenklägerin trägt ihre Auslagen selbst.

Die Angeklagte ist für die Dauer der Untersuchungshaft im Zeitraum 22.04. bis 24.11.2017 zu entschädigen.

 
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