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Landgericht Aachen, 11 O 257/15

Datum:
04.10.2017
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 257/15
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2017:1004.11O257.15.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2005,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.08.2015 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte C2 in Höhe von 334,75 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 65 %, der Beklagte zu 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagtenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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