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Landgericht Aachen, 96 KLs 2/16

Datum:
21.09.2016
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
4. große Jugendkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
96 KLs 2/16
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2016:0921.96KLS2.16.00
 
Tenor:

Der Angeklagte P. ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge. Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von

8 Jahren und 6 Monaten

verhängt.

Der Angeklagte R. wird wegen versuchten besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von

4 Jahren und 10 Monaten

verurteilt. Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet, wobei 1 Jahr und 5 Monate der Freiheitsstrafe vorweg zu vollziehen sind.

Der Angeklagte R. hat die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten P. die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Nebenklägers aufzuerlegen, er hat jedoch seine eigenen Auslagen zu tragen.

- angewendete Vorschriften für den Angeklagten P.: §§ 211, 251, 22, 23, 52 StGB, 1, 105 ff. JGG;

- angewendete Vorschriften für den Angeklagten R.: §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 22, 23, 52, 64 StGB -

 
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Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme hat die Kammer hinsichtlich der den Angeklagten vorgeworfenen Tat und deren Begleitumstände folgende Feststellungen getroffen:
39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98

VI.

99
 

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