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Landgericht Aachen, 3 S 162/15

Datum:
10.05.2016
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 S 162/15
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2016:0510.3S162.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Heinsberg, 18 C 219/15
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Heinsberg vom 25.11.2015 - Az. 18 C 219/15 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 1.281,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 06.06.2015 zu zahlen sowie den Kläger von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte C und Kollegen aus 52525 Heinsberg in Höhe von 201,71 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagten zu 73 %. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 34 % und die Beklagten zu 66 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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