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Landgericht Aachen, 1 O 360/15

Datum:
24.03.2016
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 360/15
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2016:0324.1O360.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.888,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2015 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 15%, der Kläger zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages oder Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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