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Landgericht Aachen, 6 S 99/15

Datum:
20.11.2015
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 99/15
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2015:1120.6S99.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 101 C166/14
Leitsätze:

Nicht Rechtskräftig - Revisionsverfahren VII ZR 297/15 BGH Karlsruhe

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.07.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen – 101 C 166/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.344,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 % zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen

 
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