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Landgericht Aachen, 6 S 152/13

Datum:
20.03.2014
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 S 152/13
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2014:0320.6S152.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 120 C 107/12
Schlagworte:
Lebensversicherung; Kauf, Abtretung, Forderungseinziehung, Umgehungsverbot
Normen:
BGB §§ 138, 134,; RDG §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1
Leitsätze:

Zur Unwirksamkeit von Kauf- und Abtretungsverträgen bei Lebensversicherungen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.09.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen (120 C 107/12) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 3.672,00 EUR festgesetzt.

 
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