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Landgericht Aachen, 2 S 427/13

Datum:
08.04.2014
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 S 427/13
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2014:0408.2S427.13.00
 
Tenor:

Hinweisbeschluss

beabsichtigt die Kammer, die Berufung gemäß § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg und erfordert auch keine mündliche Verhandlung. Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung durch Urteil ist auch nicht zur Rechtsfortbildung oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.

 
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