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Landgericht Aachen, 11 O 24/11

Datum:
13.08.2014
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 24/11
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2014:0813.11O24.11.00
 
Tenor:

Die Beklagten zu 1) und 2) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 923 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2011 zu zahlen.

Der Beklagte zu 2) wird zudem verurteilt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 923 Euro für die Zeit vom 11.02.2011 bis zum 16.02.2011 an die Klägerin zu zahlen.

Die Beklagten zu 1) und 2) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 5,20 Euro freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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