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Landgericht Aachen, 5 S 1/13

Datum:
28.06.2013
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 1/13
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2013:0628.5S1.13.00
 
Schlagworte:
Schwackeliste
Normen:
§ 249 BGB
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Düren vom 19.12.2012 - 45 C 185/12 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt,

den Kläger über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus von der Forderung der Autovermietung O GmbH aus der Rechnung vom 06.03.2012 zur Rechnungsnummer #### in Höhe von weiteren 1.001,65 € freizustellen sowie

an den Kläger zusätzlich zum erstinstanzlichen Betrag weitere 108,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 25.08.2012 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung des Klägers sowie die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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