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Landgericht Aachen, 2 S 91/13

Datum:
26.09.2013
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 91/13
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2013:0926.2S91.13.00
 
Normen:
BGB §§ 556 Abs. 1, Abs. 3 S. 5, Abs. 4
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.02.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düren (42 C 237/12) dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 2.056,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.06.2012  zu zahlen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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