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Landgericht Aachen, 7 O 315/11

Datum:
27.03.2012
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 315/11
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2012:0327.7O315.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.280,35 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 30.473,06 € seit dem 15.04.2009 sowie aus weiteren 3.807,29 € seit dem 15.11.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtlich entstandene Anwaltskosten in Höhe von 1.099,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 15.04.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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