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Landgericht Aachen, 6 S 60/12

Datum:
24.08.2012
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 60/12
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2012:0824.6S60.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 10 C 218/10
Schlagworte:
Schadensersatz, fiktive Abrechnung, Vorteilsanrechnung, Stundenverrechnungssätze
Normen:
BGB § 249 Abs. 2 Satz 2
Leitsätze:

Zum Umfang des Schadensersatzes bei Abrechnung auf Gutachterbasis (KFZ)

 
Tenor:

Auf die Berufung wird das Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 06.03.2012 (Az.: 10 C 218/10) teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 53,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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