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Landgericht Aachen, 2 S 523/11

Datum:
11.10.2012
Gericht:
Landgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 523/11
ECLI:
ECLI:DE:LGAC:2012:1011.2S523.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Geilenkirchen, 10 C 65/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 9.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen (10 C 65/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, gelegen in H , S-Straße, von bisher monatlich 299,63 € auf nunmehr monatlich 310,46 € netto zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab 1.01.2010 zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen haben die Klägerin zu 79 % und die Beklagten zu 21 % zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar

 
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